Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
der Firma DEPAC ANSTALT (Establishment)
FL-9492 Eschen / Liechtenstein
Tel.-Nr. 00423-373-9700 / Fax-Nr. 00423-373-9719
1.
Unsere Angebote sind freibleibend. Mündliche Absprachen bedürfen schriftlicher Bestätigung.
2.
Für alle Lieferungen gelten ausschließlich nachstehende Bedingungen.
Einkaufsbedingungen eines Abnehmers sind nur verbindlich, wenn wir dieselben ausdrücklich und schriftlich bestätigt haben.
3.
Unter Lieferung ist die Herstellung und die Lieferung der von uns angebotenen Produkte, entweder entsprechend unseren veröffentlichten katalogmäßig erfassten Produkten und / oder speziell entwickelter Produkte, zu verstehen.
4.
Aufgrund der speziellen Einsatzgebiete für die von uns angebotenen Produkte ist es für den Kunden erforderlich, dass er jedes von uns bezogene Produkt zunächst auf seine Einsatzbereiche genauestens untersucht. Aufgrund der vielfachen Anwendungsmöglichkeiten können wir pauschale Garantieerklärungen nicht abgeben.
5.
DEPAC Erzeugnisse werden gegen Material, Werksfehler garantiert.
Die Haftbarkeit für jede und alle Gewährleistungen - ob ausdrücklich oder nicht - ist auf die Rückerstattung des Kaufpreises begrenzt oder nach unserem Ermessen auf Ersatz der Ware. Anders lautende, mündliche, durch Vertriebspersonal abgegebene oder aus Gesprächen abgeleitete Garantieerklärungen, können nicht akzeptiert werden.
6.
Für Folgeschäden, die durch den Einsatz unserer Ware entstehen, haften wir nicht.
7.
Wir verpflichten uns, die Herstellung nach bestem Wissen und nach den neuesten Erkenntnissen und Stand des entsprechenden technischen Sektors vorzunehmen und insbesondere die Funktionsfähigkeit der Ware zu überprüfen.
8.
Etwaige offene Mängel sind innerhalb von 10 Tagen nach Empfang schriftlich zu rügen, verdeckte Mängel innerhalb 30 Tagen.
9.
Wir haften nicht für direkte oder indirekte Verluste, die dem Auftraggeber oder anderen Personen eventuell entstehen oder für Schaden und Unglücksfälle, die durch äußere Einwirkung, unsachgemäße Behandlung oder falsche Anwendung der gelieferten Produkte entstanden sind.
10.
Die Lieferung erfolgt ab Werk Eschen / Liechtenstein oder Bludenz / Österreich auf günstigstem Wege unserer Wahl oder soweit vom Abnehmer auf seiner Bestellung spezifiziert. Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Empfängers. Für Diebstähle, Verluste und Beschädigungen auf dem Transport lehnen wir jede Haftung ab, auch wenn in besonderen Fallen Frankolieferungen erfolgen.
11.
Die Lieferfristen müssen im einzelnen vereinbart werden. Wir behalten uns das Recht vor, die vereinbarten Lieferfristen zu überschreiten, wenn Verhältnisse höherer Gewalt oder Fabrikationsstörungen, auch bei Vorlieferanten, uns an der rechtzeitigen Ablieferung hindern.
12.
Für den Fall, dass aufgrund von Verhältnissen, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, die Durchführung der Lieferung verhindert oder die Lieferung verspätet wird, haben wir ohne Entschädigungspflicht dem Auftraggeber gegenüber das Recht, uns durch schriftliche Mitteilung ganz oder teilweise von der Lieferpflicht zu befreien, sofern der Auftraggeber der, durch die Verhältnisse bedingten erforderlichen Verlängerung, Lieferfrist nicht zustimmt.
13.
Alle Preise gelten ab Werk Eschen / Liechtenstein oder Bludenz / Österreich. Zahlungsbedingungen sind 30 Tage netto, Skonto wird nur gewährt, falls auf unserer Rechnung mit den entsprechenden Prozentsatzen angegeben. Eine Skontoziehung über den angegebenen Wert oder Zeitraum hinaus wird von uns nicht akzeptiert. Falls ein solcher ungerechtfertigter Abzug bei einer Zahlung erfolgt, wird dieser Wert rückbelastet. Schecks werden unter dem üblichen Vorbehalt entgegengenommen und erst nach Einlösung gutgebracht. DEPAC behält sich vor, bei Zahlungsverzug, Verzugszinsen in Höhe der zu diesem Zeitpunkt üblichen Bankzinsen zu berechnen.
14.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Die Weiterveräußerung der Ware ist dem Besteller nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr gestattet. Der Besteller tritt dem Lieferanten bereits jetzt alle Forderungen mit allen Nebenrechten ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder Dritte erwachsen.
15.
Bei Lieferung ins Ausland gelten die Liechtensteiner gesetzlichen Bestimmungen und entsprechenden Vereinbarungen.
16.
Diese Bedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in den übrigen Teilen verbindlich.
17.
Gerichtsstand ist Vaduz, Liechtenstein.
Stand: Juli 2006
Download AGBs (PDF)
der Firma DEPAC ANSTALT (Establishment)
FL-9492 Eschen / Liechtenstein
Tel.-Nr. 00423-373-9700 / Fax-Nr. 00423-373-9719
1.
Unsere Angebote sind freibleibend. Mündliche Absprachen bedürfen schriftlicher Bestätigung.
2.
Für alle Lieferungen gelten ausschließlich nachstehende Bedingungen.
Einkaufsbedingungen eines Abnehmers sind nur verbindlich, wenn wir dieselben ausdrücklich und schriftlich bestätigt haben.
3.
Unter Lieferung ist die Herstellung und die Lieferung der von uns angebotenen Produkte, entweder entsprechend unseren veröffentlichten katalogmäßig erfassten Produkten und / oder speziell entwickelter Produkte, zu verstehen.
4.
Aufgrund der speziellen Einsatzgebiete für die von uns angebotenen Produkte ist es für den Kunden erforderlich, dass er jedes von uns bezogene Produkt zunächst auf seine Einsatzbereiche genauestens untersucht. Aufgrund der vielfachen Anwendungsmöglichkeiten können wir pauschale Garantieerklärungen nicht abgeben.
5.
DEPAC Erzeugnisse werden gegen Material, Werksfehler garantiert.
Die Haftbarkeit für jede und alle Gewährleistungen - ob ausdrücklich oder nicht - ist auf die Rückerstattung des Kaufpreises begrenzt oder nach unserem Ermessen auf Ersatz der Ware. Anders lautende, mündliche, durch Vertriebspersonal abgegebene oder aus Gesprächen abgeleitete Garantieerklärungen, können nicht akzeptiert werden.
6.
Für Folgeschäden, die durch den Einsatz unserer Ware entstehen, haften wir nicht.
7.
Wir verpflichten uns, die Herstellung nach bestem Wissen und nach den neuesten Erkenntnissen und Stand des entsprechenden technischen Sektors vorzunehmen und insbesondere die Funktionsfähigkeit der Ware zu überprüfen.
8.
Etwaige offene Mängel sind innerhalb von 10 Tagen nach Empfang schriftlich zu rügen, verdeckte Mängel innerhalb 30 Tagen.
9.
Wir haften nicht für direkte oder indirekte Verluste, die dem Auftraggeber oder anderen Personen eventuell entstehen oder für Schaden und Unglücksfälle, die durch äußere Einwirkung, unsachgemäße Behandlung oder falsche Anwendung der gelieferten Produkte entstanden sind.
10.
Die Lieferung erfolgt ab Werk Eschen / Liechtenstein oder Bludenz / Österreich auf günstigstem Wege unserer Wahl oder soweit vom Abnehmer auf seiner Bestellung spezifiziert. Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Empfängers. Für Diebstähle, Verluste und Beschädigungen auf dem Transport lehnen wir jede Haftung ab, auch wenn in besonderen Fallen Frankolieferungen erfolgen.
11.
Die Lieferfristen müssen im einzelnen vereinbart werden. Wir behalten uns das Recht vor, die vereinbarten Lieferfristen zu überschreiten, wenn Verhältnisse höherer Gewalt oder Fabrikationsstörungen, auch bei Vorlieferanten, uns an der rechtzeitigen Ablieferung hindern.
12.
Für den Fall, dass aufgrund von Verhältnissen, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, die Durchführung der Lieferung verhindert oder die Lieferung verspätet wird, haben wir ohne Entschädigungspflicht dem Auftraggeber gegenüber das Recht, uns durch schriftliche Mitteilung ganz oder teilweise von der Lieferpflicht zu befreien, sofern der Auftraggeber der, durch die Verhältnisse bedingten erforderlichen Verlängerung, Lieferfrist nicht zustimmt.
13.
Alle Preise gelten ab Werk Eschen / Liechtenstein oder Bludenz / Österreich. Zahlungsbedingungen sind 30 Tage netto, Skonto wird nur gewährt, falls auf unserer Rechnung mit den entsprechenden Prozentsatzen angegeben. Eine Skontoziehung über den angegebenen Wert oder Zeitraum hinaus wird von uns nicht akzeptiert. Falls ein solcher ungerechtfertigter Abzug bei einer Zahlung erfolgt, wird dieser Wert rückbelastet. Schecks werden unter dem üblichen Vorbehalt entgegengenommen und erst nach Einlösung gutgebracht. DEPAC behält sich vor, bei Zahlungsverzug, Verzugszinsen in Höhe der zu diesem Zeitpunkt üblichen Bankzinsen zu berechnen.
14.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Die Weiterveräußerung der Ware ist dem Besteller nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr gestattet. Der Besteller tritt dem Lieferanten bereits jetzt alle Forderungen mit allen Nebenrechten ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder Dritte erwachsen.
15.
Bei Lieferung ins Ausland gelten die Liechtensteiner gesetzlichen Bestimmungen und entsprechenden Vereinbarungen.
16.
Diese Bedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in den übrigen Teilen verbindlich.
17.
Gerichtsstand ist Vaduz, Liechtenstein.
Stand: Juli 2006
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